Das Urheberrecht bezweckt den Schutz der Rechtspositionen der Urheberin oder des Urhebers und regelt die verschiedenen Nutzungsformen. Geschützt sind Sprachwerke, Musikwerke, Werke der
bildenden Kunst, Bauwerke, Fotografien, filmische Werke etc. Weiter sind die verwandten Schutzrechte der ausübenden Künstler, Hersteller von Ton- und Tonbildträger sowie Sendeunternehmen
geschützt.