Urheberrecht

Das Urheberrecht bezweckt den Schutz der Rechtspositionen der Urheberin oder des Urhebers und regelt die verschiedenen Nutzungsformen. Geschützt sind Sprachwerke, Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Bauwerke, Fotografien, filmische Werke etc. Weiter sind die verwandten Schutzrechte der ausübenden Künstler, Hersteller von Ton- und Tonbildträger sowie Sendeunternehmen geschützt.

Dienstleistungen

  • Beratung in Fragen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (Aufführung, Ausstellung, Weitersendung, Vervielfältigung, im Internet, etc.) inklusive kollektive Verwertung
  • Entwerfen, Aushandeln und Durchsetzung von Vereinbarungen im Zusammenhang mit künstlerischen Werken (Urhebervertragsrecht)
  • Kontakt zu Verwertungsgesellschaften und Führen von Tarifverhandlungen
  • Beratung bei urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen
  • Beratung in urheberrechtlichen Fragestellungen bei der  Softwareentwicklung und Softwarenutzung
  • Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden